Krüger
Ein " KRÜGER " war Besitzer (nicht zwangsläufig Eigentümer) eines Dorfkruges ( Kruges ) oder einer einzelnen Krugstelle. War in der Regel verpflichtet, Bier und Branntwein von den Brauereien und Brennereien der staatlichen Domänenämter oder der (Ritter-) Güter zu beziehen und hatte keine oder nur eingeschränkte Brenn- und Brauchrechte. Bewirtschaftete außerdem regelmäßig auch noch bäuerliche Ackerflächen.