Waldschütz
Bedeutung: ein amtlich bestelltes Organ zum Schutz von Fluren und Forsten gegen Diebstahl und Beschädigungen durch unbeaufsichtigte Tiere; meist mit einem Abzeichen gekennzeichnet.
Je nach Einsatzbereich und Landschaft gab es den Feldschütz, Feldhüter, Flurschütz, Flurhüter, Waldschütz, Forstschütz und Bannwart.