Nachfahren-Nummerierung


In Nachfahrenlisten und -bäumen wird den Personennamen eine zweigliedrige Nummer der Form (n.x) nachgestellt. Dabei ist

n = die Generation, der die Person angehört

x = eine laufende Nummer

x = 0 bezeichnet Personen, die keine Nachfahren haben. Der Proband hat die Nummer (1).

Ausgehend vom Probanden erfolgt die Nummerierung längs der Abstammungslinien.

Werden die Nachfahren mehrerer Probanden dargestellt, erhalten die Probandenstämme nacheinander die Kennbuchstaben A, B, C, usw.

Der betreffende Kennbuchstabe wird der Personennummer in der Form (A.n.x) vorangestellt.

Mehrfachnachfahren - Nachfahrengleichheit

In höheren Generationen - insbesondere in Dynastenlisten - können Personen mehrfach auftreten und gehören dabei oft sogar verschiedenen Generationen an (Generationenverschiebung). Dabei können auch Vater und Mutter unterschiedlichen Generationen angehören.
In der Auslistung erhalten auch Mehrfachnachfahren nur eine Nummer.

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