Beschreibungen: Berufe

A

Anerbin

Die gesetzlich vorgeschriebene Hoferbin. Das Anerbe ging verlustig, wenn die Anerbin auf dauernd oder lange Zeit außer Landes ging o, desgl. bei Annahme des Brautschatzes (*) bei eigenbehörigen und meierstättischen Gütern. Wenn die Anerbin großjährig wurde, konnte sie ihren leiblichen Vater nicht, ihren Stiefvater jedoch veranlassen, auf die Leibzucht zu gehen. Leibliche Eltern mußten der großjährigen Anerbin und ggf. dessen Mann auf dem Hof unterhalten, wenn sie sich nicht auf das Altenteil zurückzogen

B

Bahnarbeiter

Bahnarbeiter.

Bauer

Bild: bauer.jpg
Bild: Bauer
der hauptberufliche Bewirtschafter von landwirtschaftlich genutzten Grundstücken in Verbindung mit einem Hof (Wirtschaftsgebäude), oft eingeschränkt auf kleinere oder mittelgroße Betriebe. Darüber liegt der Großgrundbesitz.
Der Bauer repräsentiert den auf den Wildbeuter folgenden, ein kulturell höheres Niveau erreichenden Kulturtypus. Dabei erwächst erst aus der Vereinigung des primitiven vorbäuerlichen Pflanzertums mit nomadischen Großviehhirten die neue Wirtschaftsform des Pflugbaus als wesentliche Voraussetzung für die Existenz der seßhaften, einen wirtschaftlichen Überschuß erzeugenden Feldbauerngemeinden. Diese Wirtschafts- und Lebensweise des Bauerntums führte zur Ausprägung bestimmter, oft landschaftlich bedingter Lebensformen und Gebräuche (Hausform, Kleidung u. a.).

C

Colon

bäuerlicher Grundbesitzer (ursprgl. Siedler, Kolonist) - Kolon wurde jeder Bessitzer eines Kolonates, eines zur Zahlung der Kontribution verpflichteten Hofes oder einer Stätte genannt, unabhängig von dessen Größe. Der Begriff wurde im 18. Jahrhundert gebräuchlich; die Kolone wurden nach dem Umfang und Ertrag ihres Gutes in Besitzerklassen eingeteilt: die spanndienstplichtigen Vollmeier (Vollspänner) und Halbmeier (Halbspänner), sowie die handdienstpflichtigen Großkötter, Mittelkötter, Kleinkötter, Hoppenplöcker und Straßenkötter.

D

Diener

Ein Diener (auch Hausdiener oder Kammerdiener, beim Adel oft Leibdiener, bei Monarchen auch Kammerhusar) ist im herkömmlichen Sinne ein Mitglied des Hausgesindes (veraltet: ein Domestike), also ein abhängig Arbeitender, der für seinen Arbeitgeber oder Dienstherrn bestimmte häusliche Pflichten erfüllt, die dieser nicht ausüben kann oder möchte.

Diplom-Ingenieur (Ingenieur)

Ingenieur ]; Abkürzung Ing.) ist die Berufs- bzw. Standesbezeichnung für Fachleute bzw. Experten auf dem Gebiet der Technik. Die Ausbildung zum Ingenieur und die Berufsausübung sind in den Ländern Europas teilweise sehr unterschiedlich geregelt.
https://de.wikipedia.org/wiki/Ingenieur

Diplom-Volkswirt

Volkswirte sind Absolventen eines Studiums der Volkswirtschaftslehre. Sie gehören zur Gruppe der Wirtschaftswissenschaftler.
https://de.wikipedia.org/wiki/Volkswirt

E

Einlieger

Mieter ohne Haus- und Grundbesitz, der dem Vermieter (Bauer) Dienste leistet und darüber hinaus für ihn als Tagelöhner arbeitet

Elektriker

Der Elektroinstallateur ist ein Beruf im Elektrohandwerk. Sie sind u.a. für die Installation und Reparatur elektrischer Anlagen zuständig. Die Ausbildung zum Elektroinstallateur ist seit dem 1. August 2003 nicht mehr möglich, sie heißen heute Elektroniker Fachrichtung Energie- und Gebäudetechnik.


F

Farmer

Das Wort Farmer steht für:

die englische Bezeichnung für einen Landwirt

G

Gastwirt

Der Gastwirt (kurz: Wirt; veraltet: Schankwirt, Schenk, Burgschenk oder Restaurateur[1]); niederdeutsch landschaftlich: Kröger oder Kräuger) ist ein Unternehmer oder Geschäftsführer in der Gastronomie. Das umfasst die Bereiche vom einfachen Imbiss, über Kneipen und Gaststätten bis hin zu Restaurants.


Großkötter

Bauer mit 48 Scheffelsaat unter dem Pflug (Kg S. 227). Ein Großkötter wurde mit 1/2 tlr (18 mgr) zur Steuer eingeschätzt (Kg S. 217). Klasse der größten Höfe handdienstpflichtiger Bauern (SL S. 527).

H

Halbspänner

Meistens ein Halbmeier , der mit einem Zuspänner zusammen ein volles Gespann (4 Pferde) bei der Dienstleistung zu stellen hatte (SL S. 527).

Hausfrau

Als Hausfrau oder Hausfrau und Mutter wird im deutschen Sprachraum eine Frau bezeichnet, die vorrangig in Haus- und Familienarbeit tätig ist. Der Begriff Hausfrau und Mutter impliziert zudem, dass sie Kinder erzieht. Bei der Verwendung der Begriffe wird meist vorausgesetzt, dass sie nicht erwerbstätig ist, oder nur in Teilzeit[1] erwerbstätig ist. Vielfach wird der Begriff enger gefasst und setzt voraus, dass überhaupt keine Erwerbstätigkeit ausgeübt wird, wobei aber ehrenamtliche und freiwillige Tätigkeiten nicht ausgeschlossen werden.


Hofmeister

Hofmeister: Hofverwalter; Aufseher über eine Hofhaltung; Wirtschaftsbeamter eines Gutsherrn

I

Invalide

https://de.wikipedia.org/wiki/Invalidit%C3%A4t
Die dauernde Beeinträchtigung der körperlichen und/oder geistigen Leistungsfähigkeit aufgrund von Krankheit oder Gebrechen, die zu einer ebenfalls dauernden Dienst- beziehungsweise Berufsunfähigkeit geführt hat.
Kriegsversehrte bezeichnete man historisch als Invalide.

K

Kleinkötter

Handdienstplichtiger
Kleinbauer mit 4 bis 12 Scheffelsaat Ackerland. s.a. Kötter (Kg S. 227). Der Kleinkötter wurde im Amt Schwalenberg als Eigenhäuser (*) bezeichnet (Fü S. 95).

Kötter

Kleinbesitzer neben den "Meiern" (*). Die Bezeichnung hatte bei der Steuererhebung Bedeutung. Die Kötter wurden nach den freieren Grundsätzen des Meierrechts behandelt (Kg S. 227). Man unterschied sie in Groß-, Mittel-, Eget- und Kleinkötter (*). Zum Ansetzen neuer Kötter durch die Meier auf ihren Höfen mußte die Erlaubnis des Landesherrn eingeholt werden.

L

Landwirt

der hauptberufliche Bewirtschafter von landwirtschaftlich genutzten Grundstücken in Verbindung mit einem Hof (Wirtschaftsgebäude), oft eingeschränkt auf kleinere oder mittelgroße Betriebe. Darüber liegt der Großgrundbesitz.

M

Maler

Maler haben einfache Tüncherarbeiten erledigt, oder künstlerisch anspruchsvolle Arbeiten in Kirchen, Palästen und öffentlichen ausgeführt, darunter Deckenmalereien, die Anfertigung von Altären, Wappen und Schildern oder Portraits.

Maurer

Ein Maurer ist ein Bauhandwerker, dessen namensgebende Kerntätigkeit die Erstellung von Mauerwerk ist. Der Maurer ist der Hauptberuf des Rohbaues.

Mittelkötter

Kleinbauer mit 16 bis 30 Scheffelsaat Land. s.a. Kötter. (Kg S. 227). Ein Mittelkötter wurde mit 1/4 tlr zur Steuer eingeschätzt.

Müller

waren zumeist Pachtmüller, die, da der Pachtzins häufig vom Grundherren sehr hoch angesetzt wurde, kaum ihr Auskommen fanden und sich nach einigen Jahren neue Pachtungen suchen mußten.

N

Neuwohner

Neue Siedler auf landesherrlichem Grund und Boden. Auf adeligen Gütern hießen sie Arröder.

O

Oberstudienrat

Oberstudienrat (OStR) ist eine Amtsbezeichnung im Schuldienst in Deutschland. Als Beamter gehört er dem höheren Dienst an und wird nach Besoldungsgruppe A 14 besoldet. Vergleichbare Amtsbezeichnung des öffentlichen Dienstes ist in der Verwaltung Oberregierungsrat.

Der Oberstudienrat stellt im höheren Schuldienst (Gymnasien, Gesamtschulen und berufsbildende Schulen) das erste Beförderungsamt nach der Ernennung zum Studienrat dar. Während früher diese Beförderung meist automatisch nach einer bestimmten Zeit stattfand (Regelbeförderung), ist sie heute meist mit der Übernahme einer zusätzlichen, besonderen Aufgabe verbunden. Beispiele für solche Aufgaben sind Sicherheitsbeauftragter, Verkehrsbeauftragter, Oberstufenberater oder Gewaltprävention. In einigen Bundesländern werden diese Stellen als Funktionsstellen bezeichnet (Funktionsstellen sind in manchen Bundesländern Stellen mit Leitungsfunktion, die der Oberstudienrat aber nicht immer hat).


P

Pächter

Pächter bildeten im 18./19. Jahrhundert einen besonderen Stand. Friedrich Wilhelm I. hatte bereits 1717 seine Kriegs- und Domänenkasse angewiesen, die Domänen weder dem Adel noch den Bauern zu verpachten. Es sollten vermögende Bewerber aus den Gewerbe- oder Beamtenfamilien bevorzugt werden.
Der Grund lag darin, daß der König dem Adel kein ausreichendes ökonomisches Interesse zutraute, bei einer Verpachtung an Bauern befürchtete, sie würden auf Kosten ihrer eigenen Wirtschaft den Pachthof aussaugen. Die Pächter gehörten also nicht zu den Gutsherren, da ihnen das Land nicht gehörte, aber auch nicht zu den Bauern, da sie keine Hand- und Spanndienste leisten mußten. So bildeten sie einen Stand für sich.

S

Schlossermeister

Bild: schlosser.gif
Bild: Schlosser
Ein Schlosser ist ein Handwerker oder Industriearbeiter, der Metall ver- oder bearbeitet oder Metallgegenstände repariert oder instand hält.
Entsprechend der Spezialisierung gibt es u. a. Autoschlosser (Kraftfahrzeugschlosser), Bauschlosser, Schiffsschlosser, Betriebsschlosser, Maschinenschlosser, Stahlbauschlosser, Kunstschlosser und Werkzeugschlosser.

Straßenkötter

Stättenbesitzer mit wenig Ackerland. Die Bezeichnung ist auf den geringen Besitzanteil an der öffentlichen Straße zurückzuführen, der dem Straßenkötter zum Bau eines Hauses zur Verfügung gestellt worden ist.

T

Tagelöhner

Angehörige der ländlichen Unterschicht, tageweise gegen Lohn bei Bauern, Handwerkern o.ä. beschäftigt.

Tischler

Tischlerin, Tischler bzw. bundesdeutsch-umgangssprachlich Schreinerin, Schreiner ist die Berufsbezeichnung für Menschen, die im Bereich der Holztechnik Möbel, Bauelemente und Innenausbauten herstellen, ihr Arbeitsort ist die Tischlerei. Der Schutzheilige der Tischler ist St. Josef.


V

Vollmeier (Vollspänner)

Der Vollspänner mußte mit vollem Gespann (4 Pferde) Dienst leisten. Zu einem Vollspännerhof gehörten neben Wiesen, Weiden und Holzungen 3-4 Fudersaat (*) Ackerland. Die Bezeichnung Vollspänner hatte Bedeutung für die Höhe der Steuer. Ein Vollspänner wurde mit 1 tlr eingeschätzt.

Vollspänner

Der Vollspänner mußte mit vollem Gespann (4 Pferde) Dienst leisten. Zu einem Vollspännerhof gehörten neben Wiesen, Weiden und Holzungen 3-4 Fudersaat (*) Ackerland. Die Bezeichnung Vollspänner hatte Bedeutung für die Höhe der Steuer. Ein Vollspänner wurde mit 1 tlr eingeschätzt.

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Stand: 20.06.2016 09:13:03
Erstellt mit dem Genealogieprogramm GFAhnen 16.0

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