Bürger
Bürger hießen ursprünglich die Bewohner einer vor den Mauern gelegenen Kaufmannssiedlung [mittellateinisch burgus, burgum, (Vorburg); Weiterbildung aus deutsch Burg]; sie standen außerhalb des Lehnssystems und waren oft sogar mit königlichen Sonderrechten gegenüber den Stadtherren ausgestattet. Seit dem 12. Jahrhundert zählte zum Bürgertum in diesem Sinn allgemein die Schicht der freien Gewerbetreibenden in der Stadtgemeinde (Stadtbürger). Sie waren genossenschaftlich in Gilden und Zünften organisiert; ihre Merkmale waren: persönliche Freiheit (keine Hörigkeit oder Erbuntertänigkeit), wirtschaftliche Initiative (die bürgerliche Tüchtigkeit) und kommunale Selbstverwaltung.
Innerhalb der mittelalterlichen Ständegesellschaft konzentrierte sich die Zielsetzung des Bürgertums auf die Schaffung eines möglichst gesicherten, möglichst großen, vererbbaren Privateigentums (als Grundlage für die freie Entfaltung einer Privatsphäre) zu verstehen als Selbstbehauptung und Absicherung gegenüber den privilegierten Ständen.